Ambulante Sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige
Ambulante Sozialpädagogische Angebote für junge Straffällige führt der Jugendhilfe Wolfenbüttel e. V. seit seiner Gründung 1983 im Auftrag des Landkreises Wolfenbüttel, der Justiz und des Landes Niedersachsen durch. Auf der Rechtsgrundlage von Jugendhilfe-und Jugendstrafrecht (§§ 13, 27ff. SGB III in Verbindung mit § 10 JGG) werden von uns mehrfach benachteiligte und straffällige junge Menschen im Alter zwischen 14 - 21 Jahren betreut.
Mit den Angeboten verfolgen wir die Zielsetzung, einer frühzeitigen Kriminalisierung und sozialen Desintegration von jungen Menschen entgegenzuwirken. Die Angebote stellen insofern eine Alternative zu Arrest- und Haftstrafen dar. Im Rahmen von sozialen Trainingsgruppen, individueller Einzelfallhilfe und Tat bezogener Beratung und Mediation erhalten die vom Jugendamt, Gericht und Staatsanwaltschaft zugewiesenen Teilnehmer/innen bedarfsorientierte, individuelle Unterstützung und Begleitung von vier pädagogischen Fachkräften mit langjährigen Erfahrungen in der Jugendkriminalrechtspflege.
Das Angebot ist in den Räumlichkeiten, Neuer Weg 6, 38302 Wolfenbüttel angesiedelt. Gruppen- und Werkstatträume stehen neben Büroräumen und einem großen Außengelände zur Verfügung.
Zu den Angebotsformen gehören:
- Betreuungsweisungen (§ 10 Abs.1 Nr. 5 JGG)
- Soziale Trainingskurse (§10 Abs.1 Nr. 6 JGG)
- Betreute Arbeitsweisungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 JGG)
- Täter-Opfer-Ausgleich (§ 45 Abs. 2/§ 10 Abs.1 Nr.7 JGG)
Spezialisierte Gruppenangebote werden zu den Themen Sucht und Gewalt / Konfliktlösung durchgeführt:
Die Gruppenangebote und Einzelkontakte finden wöchentlich statt und werden über einen Zeitraum von ca. 3 -12 Monaten durchgeführt. Familie und Freunde der Teilnehmer/innen werden nach Bedarf einbezogen. Das Angebot freiwilliger Nachbetreuung unterstützt die präventive Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Hilfen.
Kooperation und Vernetzung
Auf dem Hintergrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben und Prämissen von Jugendhilferecht und Jugendstrafrecht ist eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung aller am Jugendstrafverfahren Beteiligten erforderlich, um angemessen auf jugendliches Delinquenzverhalten insbesondere im Bereich der Mehrfachauffälligkeiten und massiven Straftaten zu reagieren. In Wolfenbüttel sind die beteiligten Institutionen (Jugendamt, Polizei, Jugendgericht, Staatsanwaltschaft, Bewährungshilfe, Jugendhilfe Wolfenbüttel e.V., Kompetenzagentur) sehr gut vernetzt und über den regelmäßig stattfindenden „Runden Tisch Justiz“ im engen Austausch miteinander.Neben einer ebenfalls engen Kooperation mit der hiesigen Suchthilfe arbeiten wir in den Netzwerken von Jugendberufshilfe, Jugendsozialarbeit und Jugendkriminalprävention vor Ort aktiv mit. Dies gilt auch für die Zusammenarbeit auf Landesebene in den Gremien der Landesarbeitsgemeinschaft Niedersachsen für ambulante sozialpädagogische Angebote nach dem Jugendrecht und in der Landesgruppe der DVJJ (Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfe).