Betreute Arbeitsweisungen

Die betreuten Arbeitsweisungen (§10 Abs.1 Nr.4 JGG) sind ein Angebot für junge Straftäter/innen, die wiederholt und/oder nicht unerhebliche Straftaten begangen haben und deren Lebenssituation von Benachteiligungen und gesellschaftlichen Ausgrenzungen bedroht/geprägt sind.

Der Werkstattbereich ist besonders für junge Menschen geeignet, die auf Grund ihres Alters und ihrer persönlichen Bedingungen mit einer stark handlungsorientierten Gruppenarbeit gut motiviert und unterstützt werden können.

Die jungen Menschen werden in verschiedenen Arbeitsfeldern angeleitet, wie z.B.

  • Fahrradwerkstatt
  • Holz- und Metallwerkstatt
  • Gartenpflege
  • Berufliche und schulische Motivation durch das Erkennen eigener Möglichkeiten und Kompetenzen
  • berufliche Orientierung
  • Erlernen eines sozial adäquaten Verhaltens
  • Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
  • Individuelle Integrationshilfen
  • Einzelfallhilfe


Weiterhin werden im gruppenpädagogischen Kontext unterschiedliche Themen bearbeitet.
Ebenso können die Jugendlichen und jungen Heranwachsenden eigene Ideen umsetzen und verschiedenene Themenblöcke wie Alkohol im Straßenverkehr, Gefahren von Drogen, Alternative Konfliktlösungen etc. mitgestalten.
Im Rahmen der Maßnahme und der individuellen Förderung lernen die Jugendlichen auch Einrichtungen zur beruflichen Orientierung kennen.

Die Ziele der betreuten Arbeitsweisung sind:

  • Berufliche und schulische Motivation durch das Erkennen eigener Möglichkeiten
  • berufliche Orientierung
  • Erlernen eines sozial adäquaten Verhaltens
  • Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen
  • Individuelle Intergrationshilfen
  • Einzelfallhilfe

Vereinsadresse

Jugendhilfe Wolfenbüttel e.V.
Neuer Weg 6
38302 Wolfenbüttel

Telefon  05331.9963-0
Fax          05331.9963-19

info(at)jugendhilfe-wolfenbuettel.de

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